„Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen.“
Auszug aus dem Volkszählungsurteil von 1983
In Deutschland hat jeder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie das Bundesverfassungsgericht in der als "Volkszählungsurteil" bekanntgewordenen Entscheidung feststellt. Dieses neue Grundrecht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, „grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Aus diesem Grundsatz ist in den letzten Jahren eine Reihe von Anforderungen entstanden; denn, so das Urteil weiter:
„Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus."
Das Fundament des Datenschutzes war gelegt.
Wir helfen Unternehmen, auf der Gratwanderung zwischen Datenschutzanforderungen und erfolgreicher Geschäftsführung den Überblick zu behalten und nicht nur das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitern zu stärken, sondern durch effektiven Datenschutz zudem einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.
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